Gewaltschutz
Was kann ich tun, um mich (und meine Kinder) vor Gewalt zu schützen?
Deine Sicherheit hat oberste Priorität. Wenn du in akuter Gefahr bist, rufe sofort die Polizei unter der Nummer 110.
Es kann helfen, einen Notfallplan zu erstellen – mit gepackter Tasche, wichtigen Dokumenten (z. B. Ausweise, Geld, Impfpässe, etc.) und einer Vertrauensperson, die Bescheid weiß. Frauenhäuser bieten dir und deinen Kindern Schutz und Sicherheit.
Zu Fluchtmöglichkeiten und Frauenhäusern können dich Organisationen wie z. B. der Weiße Ring beraten.
Der Weiße Ring hat eine Hotline, bei der du dich anonym jeden Tag von 7 bis 22 Uhr melden kannst unter der 116 006. Auch das bundesweite Hilfetelefon ist rund um die Uhr erreichbar unter der 116 016. Die Anrufe sind anonym kostenlos für dich!
Wie komme ich aus der gewalttätigen Situation heraus, ohne mich in Gefahr zu bringen?
Es ist wichtig, vorsichtig und strategisch vorzugehen. Vertraue dich einer Beratungsstelle an – sie helfen dir, einen sicheren Weg aus der Beziehung zu finden. Wenn du gehst, tu es möglichst, wenn dein Partner nicht da ist. Du kannst zum Beispiel die nächstgelegene Polizeidienststelle aufsuchen. Benenne dort ausdrücklich, dass du Angst hast und Schutz benötigst. Polizeidienststellen in deiner Nähe findest du hier:
https://www.polizei.de/Polizei/DE/Home/home_node.html. Wenn du auf der Seite dein Bundesland auswählst, wirst du auf die Webseite deiner Landespolizei geleitet und kannst dort mit deiner Postleitzahl die entsprechenden Polizeidienststellen finden.
Lass dich unterstützen – du bist nicht allein. Auf dieser App findest du viele Organisationen, die dir in einer solchen Situation beiseite stehen.
Gute Ansprechpartner*innen sind auch hier das Hilfetelefon (116 016) und der Weiße Ring (116 006). Die Anrufe kosten dich nichts!
„Frauen gegen Gewalt e.V.“ ist eine Organisation, auf deren Webseite du dich ausführlich informieren kannst:
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/infothek/gewalt-gegen-frauen/gewalt-gegen-frauen-was-tun.html
Das Praktische: Oben rechts findest du den „Notausstieg“, über den du sofort die Seite unauffällig verlassen kannst, wenn du Angst hast, dass jemand mitbekommt, was du dir ansiehst.
Gibt es Notunterkünfte oder Frauenhäuser in meiner Nähe?
Ja. In ganz Deutschland gibt es Frauenhäuser, in denen du und deine Kinder aufgenommen werden können – Tag und Nacht. Du erreichst Hilfe rund um die Uhr über das Hilfetelefon unter 116 016. Sie vermitteln dir eine passende Anlaufstelle.
Hier findest du eine Übersicht, welche Frauenhäuser in deiner Nähe aktuell Frauen aufnehmen: https://www.frauenhaus-suche.de/ oder https://www.frauenhauskoordinierung.de/hilfe-bei-gewalt/frauenhaus-und-fachberatungsstellensuche/.
Auf der Webseite der Frauenhauskoordinierung kannst du auch Filter auswählen, die dir anzeigen, in welchen Unterkünften du zum Beispiel deine Kinder oder Haustiere mitnehmen kannst. Oder solche, die dich gesondert betreuen können, wenn du pflegebedürftig oder suchterkrankt bist.
Ich bin betroffen von Gewalt „im Namen der Ehre“ – wo finde ich Hilfe?
Du kannst deine Familie lieben und trotzdem selbst entscheiden wollen, wie du dein Leben führst. Beratung und Hilfe erhältst du zum Beispiel vom 2-Regionen-Netzwerk (https://von-wegen-ehre.de/kontakt), die sitzen zwar in Hessen, haben aber auch bundesweit Kontakte.
Ich soll gegen meinen Willen verheiratet werden - was kann ich tun?
Du musst niemanden heiraten, den du nicht heiraten möchtest. Es gibt Hilfseinrichtungen, die dich nicht nur niedrigschwellig beraten, sondern gegebenenfalls sogar in einer Schutzunterkunft unterbringen können. Auskunft findest du hier:
Wann ich die Polizei rufen – und was passiert dann?
Ja. Wenn du dich bedroht fühlst oder Gewalt erlebst, kannst und solltest du die Polizei unter der 110 rufen – zögere nicht und rufe lieber einmal zu viel an. Auch dieser Anruf kostet dich nichts. Sie kann dich schützen, den*die Täter*in aus der Wohnung verweisen und eine Anzeige aufnehmen. Du bekommst Hilfe – bist aber nicht verpflichtet, direkt Anzeige zu erstatten. Die Polizei hat aber die Pflicht dann zu ermitteln und wird auch ohne deine Anzeige Maßnahmen zu deinem Schutz treffen. So kann sie zum Beispiel eine Gefährderansprache bei dem Gefährder oder der Gefährderin durchführen. Bei einer Vernehmung darfst du eine Vertrauensperson mitnehmen, das kann deine beste Freundin sein oder zum Beispiel eine Mitarbeiterin einer Hilfsorganisation. Mitarbeitende von Hilfsorganisationen sind gut auf solche Situationen vorbereitet und können dir vorher auch alle Abläufe erklären.
Ich werde gestalked, was kann ich tun?
Stalking ist strafbar, du solltest also die Polizei einschalten. Dies kannst du telefonisch, persönlich oder über die Online-Wache (https://portal.onlinewache.polizei.de/de/) tun.
Wichtig ist, dass du alle Nachstellungen akribisch dokumentierst: jeden Anruf, jede Nachricht, jedes Geschenk – auch, wenn du vielleicht im ersten Moment das Bedürfnis hast, Nachrichten zu löschen oder Geschenke wegzuwerfen. Du solltest auf die Versuche der Kontaktaufnahme nicht eingehen und dir zügig Hilfe holen. Es gibt Hilfsorganisationen, die dich auch hierzu beraten können. Eine Auflistung mit Hilfsorganisationen findest du unter „Wichtige Links“.
Eine Person, die mich stalked, scheint immer zu wissen, wo ich mich gerade aufhalte - was kann ich tun?
Möglicherweise kann dein Standort über eine Ausspäh-App auf deinem Smartphone eingesehen werden. Beratungen dazu findest du hier:
https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/stalkerware-erkennen-und-entfernen/
Ändere vorsorglich deine Passwörter und überprüfe deine Datenschutzeinstellungen. Im Zweifel solltest du das Handy wechseln.
Es kann aber auch sein, dass du einen GPS-Sender an deinem Fahrzeug oder unwissend einen Sender in deinem Besitz hast, z.B. einen Apple AirTag. So kannst du dies überprüfen:
Fahrzeug:
https://famisafe.wondershare.com/de/locator/how-to-know-if-your-car-has-a-gps-tracker.html
Mobiler Sender:
GooglePlayStore:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.seemoo.at_tracking_detection.release
AppStore:
https://apps.apple.com/de/app/airguard-schutz-vor-tracking/id1659427454
Ich habe rassistische oder antisemitische Gewalt erfahren, wurde beleidigt oder diskriminiert – wo finde ich Hilfe?
Wenn du von einer Straftat betroffen bist, findest du Hilfe bei der Polizei. Du kannst sie anrufen (110) oder eine Anzeige stellen. Dies kannst du vor Ort bei der Polizei oder online über die Online-Wache tun:
Polizeidienststellen in deiner Nähe findest du hier:
https://www.polizei.de/Polizei/DE/Home/home_node.html.
Wenn du auf der Seite dein Bundesland auswählst, wirst du auf die Webseite deiner Landespolizei geleitet und kannst dort mit deiner Postleitzahl die entsprechenden Polizeidienststellen.
Die Online-Wache findest du hier:
https://portal.onlinewache.polizei.de/de/.
Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du dich auch erstmal beraten lassen von einer Hilfsorganisation. Hier findest du Beratungsstellen in deiner Nähe: https://verband-brg.de/beratung/.
Wie erkenne ich, ob ich emotional erpresst werde und was kann ich dagegen tun?
Emotionale Erpressung ist gar nicht so leicht zu erkennen. Diese Checkliste kann dir helfen, Klarheit zu finden:
https://sisu-online.de/downloads/Checkliste-Emotionale-Erpressung.
Wirst du tatsächlich emotional erpresst, kannst du dich an eine Vertrauensperson oder an eine Hilfsorganisation wenden.
Beratung erhältst du z.B. beim Hilfetelefon: 116 016.
Ich kann (in meiner Beziehung) nicht frei über mein Geld verfügen und wenn ich mich nicht so verhalte, wie mein*e Partner*in das möchte, wird mir der Geldhahn zugedreht – wo finde ich Hilfe?
Das nennt man finanzielle Gewalt. Du solltest mit deine*r Partner*in darüber sprechen und kannst hier Beratungsstellen finden, die dir helfen:
https://www.finanzielle-gewalt.de/anlaufstellen/.
Mein Sexualpartner zieht gegen meinen Willen heimlich das Kondom während des Sex ab – was kann ich tun?
Das nennt man „Stealthing“ (aus dem Englischen stealth = die List).
Stealthing ist eine Straftat, kann also bei der Polizei angezeigt werden.
Dein Partner setzt sich bei einer solchen Handlung nicht nur über deinen Willen und die Einvernehmlichkeit, wie ihr Sex haben möchtet, hinweg. Er riskiert auch eine mögliche Übertragung von Krankheiten oder eine Schwangerschaft. Suche bitte eine*n Ärzt*in auf und lasse dich untersuchen. Beratung erhältst du auch hier beim Hilfetelefon unter der 116 016.
Ich glaube, mir wurden K.O.-Tropfen verabreicht – was kann ich tun?
Wenn du akut das Gefühl hast, dir wurde etwas verabreicht, rufe bitte sofort die Polizei unter der 110 an. Wenn du die Polizei nicht anrufen möchtest, benachrichtige umgehend eine Freundin oder eine (weibliche) Ansprechperson in deiner Nähe und bitte diese, einen Krankenwagen zu rufen. K.O.-Tropfen können lebensgefährlich sein und die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter oder die Täterin sich noch in der Nähe befindet, ist groß.
Wenn du die Polizei informiert hast, kann diese mit dir ein Krankenhaus aufsuchen. Dort können Ärzt*innen bis zu acht Stunden nach der Verabreichung dein Blut oder Urin testen, um die K.O.-Tropfen nachzuweisen. Diese Tests sind nach einer Anzeige kostenlos für dich.
Wenn du dir nicht sicher bist oder ohne die Polizei einen Test durchführen möchtest, kannst du die Probe zur Untersuchung einem rechtsmedizinschen Institut geben. Um diese Probe zu sichern, kannst du möglichst zeitnah daheim in ein sauberes, verschließbares Gefäß (zum Beispiel ein leeres, gereinigtes Einmachglas) pinkeln und dieses im Kühlschrank aufbewahren, bis du es zur Untersuchung bringst. Das hört sich etwas seltsam an, ist aber eine pragmatische Lösung, wenn du noch nicht weißt, ob du die Probe untersuchen lassen möchtest oder nicht.
Weitere Informationen findest du auch hier: https://www.wege-aus-der-gewalt.de/was-kann-ich-tun/was-tun-bei-ko-tropfen.
Ich bin von digitaler Gewalt betroffen – was kann ich tun?
Digitale Gewalt kann viele Formen annehmen. Vielleicht wirst du mithilfe digitaler Mittel geortet oder überwacht, dir wurde deine Identität online gestohlen, es wurden intime Aufnahmen von dir veröffentlicht oder über dich werden gegen deinen Willen Inhalte online gepostet.
Die eben genannten Handlungen sind strafbar, du kannst sie also bei der Polizei anzeigen.
Das Hilfetelefon (116 016) hat zudem eine informative Broschüre zu diesem Thema veröffentlicht und vermittelt dir auch Beratungsstellen in deiner Nähe:
Die Organisation „HateAid“ kann dich ebenfalls beraten, auf ihrer Webseite findest du sowohl telefonische Kontaktdaten als auch die Möglichkeit, mit Berater*innen zu chatten oder zu mailen: https://hateaid.org/betroffenenberatung/.
Kann ich ein Kontakt- oder Annäherungsverbot erwirken?
Ja. Du kannst beim Familiengericht eine sogenannte Schutzanordnung beantragen. Das bedeutet: Der Täter darf sich dir nicht nähern oder dich nicht (mehr) kontaktieren. Die Polizei kann dich dazu beraten, ebenso eine Fachberatungsstelle oder ein*e Anwält*in. Um möglichst gut darauf vorbereitet zu sein, empfiehlt STELLA, sich vorher mit einer Hilfsorganisation zu besprechen. Eine Auflistung mit Hilfsorganisationen findest du unter „Wichtige Links“.
Wie funktioniert eine Anzeige wegen häuslicher oder sexualisierter Gewalt?
Du kannst jederzeit Anzeige bei der Polizei erstatten – persönlich oder telefonisch oder sogar über die Online-Wache (https://portal.onlinewache.polizei.de/de/). Bei der Online-Wache kannst du deine Anzeige komplett digital stellen. Am besten suchst du dir Unterstützung einer Beratungsstelle. Je mehr Details du mitteilen kannst, desto besser. Bedenke aber: Du musst keine Aussagen treffen, mit denen du dich selbst oder jemanden, mit dem du verwandt oder verschwägert bist, belasten würdest. Und du darfst nicht die Unwahrheit sagen, sonst kannst du dich selbst strafbar machen. Es ist möglich, dass du trotzdem nochmal mit der Polizei direkt sprechen musst – wenn du davor Angst hast, kannst du das der Polizei aber mitteilen und mit den Beamt*innen besprechen, welche Vorgehensweise sich für dich am sichersten anfühlt. Auch eine Hilfsorganisation wie der Weiße Ring kann dich hierbei unterstützen.
Wichtig: Du hast das Recht auf eine*n Anwält*in und Opferhilfe. Auch ohne eine Anzeige kannst du aber jederzeit Schutz und Hilfe bekommen.
Bist du Opfer von sexueller Gewalt geworden, solltest du ein Krankenhaus aufsuchen, um dich auf Verletzungen untersuchen und Spuren sichern zu lassen. Diese Spuren können anonym gesichert werden, du musst nicht sofort eine Anzeige erstatten. Wichtig ist aber, dass du die Spuren sichern lässt – auch, wenn du vielleicht im ersten Moment das Bedürfnis hast, dich ausgiebig zu waschen oder zu duschen. Je mehr Spuren es gibt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter verurteilt wird. Deine Gesundheit ist wichtig. Daher empfiehlt STELLA immer, bei körperlicher oder sexueller Gewalt eine*n Ärzt*in aufzusuchen.
Mehr zur anonymen Spurensicherung findest du hier: https://www.hilfe-fuer-frauen-ev.de/ass/.
Beratungsstellen findest du unter „Wichtige Links“.
Welche Rechte habe ich als Betroffene von Gewalt oder Stalking?
Du hast unter anderem das Recht auf Schutz, auf Beratung, auf medizinische Versorgung, auf rechtliche Unterstützung und auf eine sichere Unterkunft. Das gilt unabhängig davon, ob du eine Anzeige erstattest oder nicht.
Erhalte ich rechtliche Unterstützung, auch wenn ich kein Geld habe?
Ja. Du kannst Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Kosten für einen Anwalt oder das Gerichtsverfahren. Weil man diese aber nicht umgehend ausgezahlt bekommt, kannst du dich auch an Organisationen wie den Weißen Ring (jeden Tag von 7 bis 22 Uhr unter der 116 006) wenden. Dieser kann dich dazu beraten und übernimmt auch häufig die Kosten.
Was ist ein Beratungshilfeschein für eine*n Anwält*in? Und wo erhalte ich diesen?
Die Beratungshilfe unterstützt Menschen, die über wenig Geld verfügen und eine*n Anwält*in benötigen. Den Beratungshilfeschein kannst du beantragen.
Hier findest du Informationen zum Beratungshilfeschein, den dazugehörigen Online-Antrag und kannst sogar einen Vorab-Check machen, ob dir Beratungshilfe zusteht:
https://service.justiz.de/beratungshilfe.
Wo erhalte ich allgemeine Informationen für Betroffene von Straftaten, welche Hilfe ich erhalten kann und welche rechtlichen Möglichkeiten mir zustehen?
Die Opferfibel des Bundesministeriums für Justiz liefert dir hier umfangreiche Informationen von der Anzeige bis hin zur Gerichtsverhandlung und möglichen Hilfeleistungen:
Kann ich auch als Opfer Akteneinsicht erhalten? Und brauche ich dafür eine*n Anwält*in?
Ja, das kannst du. Und du benötigst dafür keinen Rechtsbeistand.
Welche Informationen du aus den Akten erhalten kannst und wie du diese erhältst, findest du hier: https://www.hilfe-info.de/Webs/hilfeinfo/DE/Merkblaetter/11-merkblatt_rechtaufinformationen.html.
Wo finde ich eine Beratungsstelle oder eine*n Therapeut*in?
Über das Hilfetelefon (116 016) oder die Webseite kannst du eine passende Beratungsstelle in deiner Nähe finden. Viele arbeiten auch anonym oder telefonisch. Therapeut*innen kannst du über die Krankenkasse oder Suchportale wie www.therapie.de oder https://arztsuche.116117.de/ finden.
Wenn du dich anonym austauschen möchtest, ist auch die Telefonseelsorge eine gute Anlaufstelle. Mit den Mitarbeitenden dort kannst du chatten (https://www.telefonseelsorge.de/) oder telefonieren (116 123).
Außerdem hat die Telefonseelsorge eine App, die du hier im GooglePlayStore
(https://play.google.com/store/apps/details?id=com.synergeto.crisis.compass&hl=de)
oder im AppStore
(https://apps.apple.com/de/app/krisen-kompass/id1478418778) herunterladen kannst.
Kann ich finanzielle Unterstützung erhalten, wenn ich eine gewalttätige Beziehung verlasse?
Ja. Du kannst z. B. Unterhaltsvorschuss, Sozialleistungen (Bürgergeld), Wohngeld oder Hilfe zur Wohnung bekommen. Auch Frauenhäuser helfen oft beim Beantragen von Leistungen. Beratungsstellen helfen dir, deine finanzielle Situation zu klären und können dich in vielerlei Hinsicht unterstützen.
Hier findest du weitere Infos dazu:
Unterhaltsvorschuss: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/was-ist-unterhaltsvorschuss--125226 (auf dieser Seite wirst du über den Unterhaltsvorschuss informiert und kannst rechts deine Postleitzahl eingeben, um eine*n Berater*in in deiner Nähe zu finden)
Sozialleistungen:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/grundsicherung-buergergeld.html (hier findest du Informationen zum Bürgergeld)
https://kommunale-jobcenter.de/uebersichtskarte/ (hier findest du dein kommunales Jobcenter, bei dem du Leistungen beantragen kannst)
Wohngeld:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html (hier kannst du berechnen lassen, ob dir Wohngeld zusteht)
Frauenhäuser:
https://www.frauenhauskoordinierung.de/hilfe-bei-gewalt/frauenhaus-und-fachberatungsstellensuche#c1462 (hier findest du ein Frauenhaus in deiner Nähe)
Wie kann ich anonym bleiben?
Wenn du möchtest, kannst du anonym Hilfe suchen – etwa über das Hilfetelefon (116 016) oder bei vielen Frauenhäusern. Auch das Familiengericht kann deine Adresse geheim halten (Adressschutz), um dich zu schützen.
Ich habe Angst, dass der*die Täter*in nach einem Umzug wegen meiner Anzeige meine Adresse herausfindet – wie kann ich das vermeiden?
Wenn du bei der Polizei eine Anzeige erstattest und Angst hast, dass ein*e Täter*in über die Akteneinsicht deine Adresse herausfindest, kannst du dort darauf hinweisen, dass du nicht möchtest, dass deine Adresse in den Akten steht, sondern gesondert vermerkt werden soll.
Wer hilft mir beim Auszug, beim Wohnungswechsel oder beim Gang zum Amt?
Beratungsstellen oder Sozialarbeiter*innen helfen dir praktisch – z. B. beim Umzug, bei Anträgen oder bei Gesprächen mit Behörden. Auch im Frauenhaus gibt es solche Unterstützung. Du musst den Weg nicht allein gehen.
Beratungsstellen findest du unter „Wichtige Links“.
Verliert mein*e gewalttätige*r Partner*in das Sorgerecht für unsere Kinder?
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt zunächst bestehen – es sei denn, du beantragst das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht. Das geht, wenn der andere Elternteil das Kindeswohl gefährdet. Beratungsstellen oder Jugendämter helfen dir bei der Einschätzung und beim Antrag.
Hier findest du dein zuständiges Jugendamt:
https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/das-sind-wir/jugendamt-vor-ort-finden/
Hier findest du Beratungsstellen zum Sorgerecht:
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/sorgerecht-umgangsrecht-und-namensrecht
Was ist der Unterschied zwischen Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht?
Diese Begriffe regeln im Wesentlichen, welche Pflichten und Rechte Eltern und ihre Kinder im Bezug aufeinander wahrnehmen können und müssen. Mehr zu den einzelnen Begriffen, kannst du hier erfahren:
Sorgerecht und Umgangsrecht:
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/sorgerecht-umgangsrecht-und-namensrecht
Aufenthaltsbestimmungsrecht:
https://www.stark-familie.info/de/eltern/recht/elternverantwortung-nach-einer-trennung/aufenthaltsbestimmungsrecht/
Kann ich meine Kinder mitnehmen, wenn ich gehe?
Ja. Als Mutter darfst du deine Kinder mitnehmen, wenn du sie schützen willst. Wenn Gefahr besteht, ist das sogar notwendig. Die Polizei und das Jugendamt können helfen, wenn du Unterstützung brauchst oder dir unsicher bist.
Hier findest du dein zuständiges Jugendamt:
https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/das-sind-wir/jugendamt-vor-ort-finden/
Die Polizei erreichst du immer unter der Rufnummer 110.
Wie kann ich meine Kinder vor der Gewalt schützen?
Du kannst deine Kinder schützen, indem du sie aus der gefährlichen Umgebung herausholst und ihnen erklärst, was gerade passiert und dass sie keine Schuld tragen. Beratungsstellen bieten auch Hilfe speziell für Kinder an. Sie brauchen Sicherheit, Verständnis und Stabilität.
Wenn du oder deine Kinder von Gewalt betroffen sind, kontaktiere bitte die Polizei unter der 110. Kein Kind sollte Opfer oder Zeuge von Gewalt werden.
Wenn du dich zusätzlich beraten lassen möchtest, kannst du dich bei der Nummer-gegen-Kummer melden, diese erreichst du telefonisch unter der 116 111 oder online:
https://www.nummergegenkummer.de/.
Was ist, wenn die Kinder den Vater trotzdem sehen wollen oder müssen?
Der Umgang kann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn er den Kindern schadet. Das entscheidet ein Familiengericht. Es gibt auch betreuten Umgang – bei Bedarf organisiert durch das Jugendamt. Du musst nichts alleine entscheiden und kannst dir auch hier jederzeit Hilfe holen.
Hier findest du dein zuständiges Jugendamt:
https://www.unterstuetzung-die-ankommt.de/de/das-sind-wir/jugendamt-vor-ort-finden/
Hier findest du Beratungsstellen zum Sorgerecht:
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/sorgerecht-umgangsrecht-und-namensrecht.
Mein Kind verhält sich auffällig in der Schule – wo finde ich Hilfe?
Wenn dein Kind Opfer oder Zeuge von Gewalt wurde, ist das nicht ungewöhnlich – deinem Kind sollte aber geholfen werden. Unterstützung kannst du auch bei Schulpsycholog*innen finden. Hier findest du schulpsychologische Beratungsstellen in deiner Nähe:
https://schulpsychologie.de/beratungsstellen.
Bin ich schuld an der Gewalt?
Nein. Gewalt ist nie deine Schuld – egal, was dir gesagt wurde. Verantwortung trägt immer der*die Täter*in. Du hast das Recht auf ein gewaltfreies Leben.
Warum tut er*sie das – liebt er*sie mich nicht mehr?
Gewalt hat nichts mit Liebe zu tun. Sie entsteht aus dem Wunsch nach Kontrolle, nicht aus Zuneigung. Auch wenn er*sie sich entschuldigt oder Versöhnung sucht: Du darfst auf dein Gefühl hören und dich schützen.
Warum fällt es mir so schwer zu gehen?
Es ist ganz normal, sich unsicher oder hin- und hergerissen zu fühlen. Viele Betroffene brauchen mehrere Anläufe. Angst, Scham oder Abhängigkeit können den Schritt erschweren. Es erfordert Mut und eine ausreichende Unterstützung. Hilfe ist da – und du musst nicht alles allein schaffen. Hilfsorganisationen können dich dabei unterstützen.
Hilfsorganisationen findest du unter „Wichtige Links“.
Wie erkläre ich das meinen Freund*innen oder meiner Familie?
Sag nur so viel, wie du möchtest und womit du dich gut fühlst. Du kannst sagen, dass du Schutz und Abstand brauchst – ohne alles zu erklären. Manche werden dich verstehen, andere nicht. Wenn dir aber wichtig ist, dich mit deinem Umfeld darüber auszutauschen und du nicht weißt, wie du am besten vorgehst, du Angst vor den Reaktionen deines Umfeldes hast oder nicht weißt, wie du mit einem möglichen Unverständnis deines Umfeldes umgehen kannst, kann dich auch hier eine Beratungsstelle unterstützen. Hilfe erhältst du zum Beispiel beim Hilfetelefon unter der 116 016.
Verliere ich mein Aufenthaltsrecht, wenn ich mich trenne?
Nicht automatisch. Es kommt darauf an, wie lange du schon in Deutschland lebst und ob du z. B. Kinder hier hast. Wenn du wegen Gewalt gehst, kann das Aufenthaltsrecht unter bestimmten Bedingungen bestehen bleiben. Beratungsstellen für Migrant*innen oder ein*e Anwält*in helfen dir dabei.
„Frauenrecht ist Menschenrecht e.V.“ ist eine Organisation auf deren Webseite (https://fim-frauenrecht.de/) du viele Informationen dazu erhältst. Die Seite lässt sich auf mehrere Sprachen übersetzen.
Darf ich trotz Trennung in Deutschland bleiben?
Ja, oft ist das möglich – z. B. wenn du länger als 3 Jahre mit einem deutschen Partner verheiratet warst oder Kinder hier hast. Auch bei häuslicher Gewalt kann das Aufenthaltsrecht verlängert werden. Hol dir rechtliche Beratung.
Auch die Caritas kann zu vielen Themen beraten.
Hier
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/migration/start
kannst du eine Niederlassung in deiner Nähe für einen Beratungstermin finden.
Was mache ich, wenn ich nicht gut Deutsch spreche oder keine Familie hier habe?
Viele Beratungsstellen arbeiten mit Dolmetscher*innen und unterstützen Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte. Du bist nicht allein. Es gibt Hilfe auf vielen Sprachen, auch anonym.
Hier kannst du auf der rechten Seite deine Postleitzahl eingeben, um einen Beratungstermin in deiner Nähe zu bekommen:
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/zuwanderung-und-integration/zuwanderung .